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Ab dem 29. April soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar sein. Diese Frist hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), kurz bevor er aus seinem Amt schied, bestimmt. Wie es in einem Schreiben des Ministers an führende Organisationen innerhalb des Gesundheitssystems steht: "Es dauert nun schon mehr als 20 Jahre, aber wir sind endlich bereit für diese wichtige Etappe." Das Dokument wurde vom RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erhalten. Spätestens ab dem 1. Oktober muss dann jeder Arzt, Krankenhaus und Therapeut diese Akte nutzen. Insbesondere bezieht sich dies auf die Eintragung persönlicher medizinischer Informationen wie Diagnosen, Testergebnisse oder ärztliche Berichte. Werktags nach dem 1. Januar 2026 riskiert Strafen, falls sie die ePA nicht verwenden.

„Technik ist einsatzbereit“

Im Mittelpunkt stand im Januart eine Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA), welche vor allem in Franken, Hamburg sowie bestimmten Gebieten Nordrhein-Westfalens stattfand. Diese Tests offenbarten Schwierigkeiten aufgrund mangelnder Kompatibilität zwischen dem System und vielen Arztpraxessoftwaren. Zudem hatten Fachleute vom Chaos Computer Club schon früher Bedenken bezüglich Sicherheitsaspekte erhoben. Gemäß neuesten Erklärungen des Bundesgesundheitsministeriums wurden diese Hindernisse jedoch beseitigt. Es wurde gemeldet, das BSI – Bundessamt für die Sicherheit in der Informations-Technologie – hätte seine Zustimmung erteilt. "Umfangreiche Prüfungsrunden haben bewiesen, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind", teilte Lauterbach in seiner Mitteilung mit. Der SPD-Funktionär äußert optimistische Vorhersagen: Die Einführung werde einen deutlichen Fortschritt bei der medizinischen Betreuung bedeuten.

Rund 70 Millionen elektronische Patientenakten (ePA) wurden von den gesetzlichen Krankenkassen bereits eingerichtet. Personen, die keine solcheakte wünschen, müssen dies explizit ablehnen. Laut Aussagen der Kassen ging jedoch nur eine kleine Anzahl an versicherten Personen dieser Schritt. Die Verwendung einer ePA bleibt ihnen dabei immer optional.

Man sollte jedoch Zeit nehmen, um sich mit dem elektronischen Patientendossier (ePA) vertraut zu machen und sicherzustellen, dass wirklich alle relevanten Behandlungsinformationen darin gespeichert sind. Zudem können versicherte Personen beim Einsatz des ePA gewisse Untersuchungsergebnisse so einstellen, dass diese für andere Arzte nicht sichtbar sind. Des Weiteren ist es möglich festzulegen, ob im laufenden Sommer die Daten anonymisiert zur Verfügung gestellt werden sollen, insbesondere für wissenschaftliche Studien. In diesem Fall müssen die betroffenen Personen gegebenenfalls ihre Einwilligung zurückziehen.

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