Vor einer Vierteldynastie wurde der Gedanke geboren: eine digitale Krankenakte, welche sämtliche für die medizinische Versorgung erforderlichen Informationen enthält. Viele Gesundheitsminister bemühten sich vergeblich über Jahre hinweg, um diese elektronischenPatientenkartei in Gang zu bringen. Der aktuell amtierende Geschäftsführige Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD brachte während seines Amtes neue Energie ins Vorhaben. Im frühen Januar begann man mit Tests dieser Kartei als Pilotprojekt in bestimmten Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie Franken. Nun planst man eine nationale Verbreitung für den 29. April. Minister Lauterbach sieht darin einen Impulsgeber für die längere Zeit unterbrochene Digitalkonversion im Gesundheitsbereich. Er beschreibt es sogar als Beginn einer neuen Ära bei dem Prozess der digitalisierten Reform unseres deutsches Gesundheitssystem. Hier sind einige wichtige Punkte und deren Erläuterungen bezüglich der neu eingeführten Patientenkartei.
Was ist die Bedeutung von „ePA für jedermann“?
Seit mehreren Jahren haben versicherte Personen das Recht, bei ihrer Kasse um die Bereitstellung einer elektронischen Patientenakte (ePA) anzufordern. Dieses Angebot wurde jedoch weitgehend ungenutzt geblieben, teilweise wegen der fehlenden rechtlichen Pflicht für Ärzte und Krankenhöfe, diese Akten mit Daten zu füllen. In Zukunft wird sich dies ändern. Zusätzlich werden ab sofort die Kassen standardmäßig eine ePA erstellen, sofern die versicherten Person keinen formellen Widerspruch dagegen erhebt.
Wann ist der ePA verfügbar?
Ab dem 29. April wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar sein. Diese Frist wurde von Lauterbach am Dienstag bestätigt. Seit dem 1. Oktober ist die Verwendung der ePA für Ärztepraxen, Krankenhäuser und Therapeuten verbindlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich vor allem darum, die Akte mit spezifischen Informationen des Patients zu füllen, wie zum Beispiel Untersuchungsergebnisse, Labordaten oder ärztliche Briefe. Wenn Anbieter innerhalb des Gesundheitssystems diese Regelungen nach dem 1. Januar 2026 missachten, werden sie mit Bußgeldern belegt.
Was sollte man machen, wenn man keine elektronische Personalausweis (ePA) haben möchte?
In diesem Fall muss ein Widerspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse zum Ausdruck gebracht werden. Dies kann jederzeit passieren, selbst nachdem bereits eine Akte erstellt wurde.
Wofür ist die ePA genutzt und welche Informationen können dort gespeichert werden?
Die Ärzte und Krankenhöpfe haben die Pflicht, Ergebnisse, ärztliche Berichte und Laborinformationen in den Patientenakten zu speichern. Des Weiteren übermitteln die Versicherungen ihre Rechnungsdetails. Zusätzlich wird automatisch eine Aufstellung aller verschreibungsfähigen Mittel erstellt. Dies ermöglicht insbesondere die Erkennung von potentiell schädlichen Interaktionen zwischen Medikamenten.
Wie kann ein Versicherte der Zugriff auf das ePA erfolgen?
Jede Krankenkasse bietet hierfür eine App an. Beim ersten Anmelden (und ausschließlich in diesem Fall) wird der Personalausweis zusammen mit seiner zugehörigen PIN oder die Gesundheitskarten-PIN benötigt. Wenn jemand seine PIN vergessen hat, kann man sich mithilfe des Personalausweises entweder bei einem Schalter der Krankenkasse oder in einer Apotheke anmelden lassen. Nach dieser initialen Registrierung ermöglicht der Zugriff auf die App die Verwendung einer individuell ausgewählten PIN oder aber einen Fingerabdruck-Scan und/oder Face-ID.
Wie regeln sich die Zugangsmöglichkeiten für die Ärzte?
Alle behandelnden Medizinerinnen und Medizier haben standardmäßig während eines Zeitraums von 90 Tagen nach dem Kontakt mit einem Patienten Zugang zu den hinterlegten Daten. Die Leseberechtigungen können sowohl erweitert als auch eingeschränkt werden: Es ist möglich, bestimmte Details unlesbar zu machen oder einzelne Arztpersonal vom Abrufen bestimmter Informationen auszugrenzen. Dadurch wird gewährleistet, dass beispielsweise psychische Krankheiten für andere behandelnde Fachärzte nicht zugänglich sind. Die Versicherten haben jedoch auch das Recht, dass äußerst empfindliche Angaben – wie übertragbare Infektionskrankheiten oder Abbrüche einer Schwangerschaft – überhaupt nicht in ihrer Datei gespeichert werden.
Sind die Informationen vor Angriffen durch Hackersicherheitsmaßnahmen geschützt?
Die Daten werden verschlüsselt auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert. Alle Übertragungen von Informationen sind ebenfalls verschlüsselt durchgeführt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen stetigen Beitrag zur Planung und Implementierung dieses Vorhabens geleistet und betont dabei hohe Schutzniveaus. Wie Claudia Plattner vom BSI während eines Events letzten Sommers erwähnte: "Absolute Sicherheit kann es nicht geben." Jedoch wird beim Einsatz der elektronischen Personalausweis (ePA) alles Mögliche unternommen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Die Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) stießen am Ende des letzten Jahres auf Schwachstellen innerhalb der elektronischen Patientenakte und brachten dies an die Öffentlichkeit. Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium wurden diese Mängel indessen behoben. "Im Vergleich zu anderen Nationen wird unsere ePA extrem sicher sein", betonte Lauterbach.
Kann man die Daten vom ePA zur Forschung nutzen?
Ja, ab Mitte 2025. Die Informationen könnten beispielsweise von der Pharmaunternehmen in anonymisierter Form angefordert und verwendet werden. Personen, die keine Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungsarbeit zulassen möchten, müssen dies explizit ablehnen. Dieser Widerspruch kann zum Beispiel über die ePA-App vorgenommen werden.